Rechtsanwältin Antje Böckl

Strafverteidigung Gera: Konsequent. Entschlossen. Fachanwaltlich.

Als Fachanwältin für Strafrecht sichere ich Ihre Rechte in jeder Phase des Verfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht.

Wichtig: Bewahren Sie Ruhe und schweigen Sie.

Ihr Recht zu schweigen – Ihre Pflicht zur Verteidigung.

Eine Beschuldigung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft ist eine psychisch extrem belastende Situation. In diesem Moment ist ein kühler Kopf Ihr wichtigstes Gut: Machen Sie keine Angaben zur Sache, ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Verteidigerin. Als Beschuldigter haben Sie das gesetzlich verankerte Recht zu schweigen – und dieses Schweigen darf Ihnen niemals negativ ausgelegt werden.

Wir übernehmen ab sofort die gesamte Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden für Sie. Der erste und wichtigste Schritt ist die Beantragung der Akteneinsicht. Erst wenn wir die Beweismittel der Gegenseite kennen, können wir die Sach- und Rechtslage seriös prüfen und eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Verfahren entwickeln. Einige der entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren.

Ob im Ermittlungsverfahren, bei einem erhaltenen Strafbefehl oder in der Hauptverhandlung vor Gericht: Wir sichern Ihre Rechte und kämpfen konsequent für den bestmöglichen Ausgang Ihres Falls – im Idealfall die Einstellung des Verfahrens.

Deshalb:

👉  Machen Sie keine Angaben zur Sache (Schweigen ist Ihr Recht)!

👉  Unterschrieben Sie nichts (Keine Protokolle vor Ort)!

👉 Kontaktieren Sie uns sofort (Wir regeln den Rest)!

Unsere Schwerpunkte im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Spezialisierte Expertise für Ihre individuelle Verteidigungsstrategie.

Klassisches Strafrecht & Verteidigung

Ob Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung – wir stehen Ihnen bei jedem Vorwurf zur Seite. Wir prüfen die Beweislage akribisch und setzen alles daran, eine gerichtliche Hauptverhandlung zu vermeiden oder das bestmögliche Urteil zu erwirken.

Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)

Vorwürfe im Bereich des Eigenbesitzes, Handels oder der Einfuhr von Betäubungsmitteln erfordern eine spezialisierte Verteidigung. Wir kennen die Besonderheiten der Grenzmengen und Therapiewege („Therapie statt Strafe“), um Ihre Freiheit und Zukunft zu sichern.

Jugendstrafrecht & Erziehungsschutz

Für Jugendliche und Heranwachsende gelten besondere Regeln. Hier steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, nicht die Strafe. Wir begleiten junge Mandanten und deren Eltern einfühlsam und kompetent durch das gesamte Verfahren vor dem Jugendgericht.

Verkehrsstrafrecht & Fahrerlaubnis

Fahrerflucht, Nötigung oder Trunkenheit im Verkehr gefährden nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern oft auch Ihren Führerschein. Wir kämpfen für den Erhalt Ihrer Mobilität und verteidigen Sie gegen Fahrverbote oder den Entzug der Fahrerlaubnis.

Ihr starker Schutzschild im Strafverfahren

Vom Beschuldigten zum Mandanten: Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit den Behörden und verhindern, dass voreilige Fehler Ihre berufliche und private Existenz zerstören.

Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ ist ein geschützter Titel. Er wird nur Anwälten verliehen, die über Jahre hinweg eine überdurchschnittliche Anzahl an bearbeiteten Straffällen sowie besondere theoretische Kenntnisse nachgewiesen haben.

Als Fachanwältin für Strafrecht bietet Ihnen Frau Böckl diese geprüfte Expertise und verteidigt Ihre Rechte mit höchster Konsequenz.

Für Sie bedeutet das:

  Besondere Erfahrung: Durch ihre langjährige Tätigkeit verfügt Frau Böckl über tiefgehende Kenntnisse in der aktuellen Rechtsprechung sowie weitreichende Erfahrung mit den Strategien der Ermittlungsbehörden.

  Ständige Fortbildung: Als Fachanwältin ist Frau Böckl gesetzlich verpflichtet, sich jährlich intensiv im Strafrecht weiterzubilden – Ihr Wissensvorsprung in jedem Verfahren.

  Strategisches Handeln: Wir wissen, wann Schweigen die beste Verteidigung ist und wann ein offensiver Beweisantrag den Freispruch bringt.

Zögern Sie nicht – Ihre Verteidigung beginnt jetzt.

Jede Stunde, die ohne professionellen Beistand verstreicht, kann Ihre Rechtsposition schwächen. Wir sind für Sie da, um das Schlimmste abzuwenden.

Erfahrungen meiner Mandanten in Gera – Kanzlei Antje Böckl

Janine Braunseis (September 2025)

Chris Halder (Juni 2025)

Sehr geehrte Frau Böckel

Ich bin mit ihnen sehr zufrieden und mit ihren Angestellten ich werde sie auf jedenfall weiter empfehlen , die Firma der Rechtsanwältin sind sehr sehr freundlich und machen ihre Arbeit sehr sehr gut !

Top Team

Mit freundlichen Grüßen

Chris“

Benjamin Kretzschmar (Januar 2025)

Jacqueline Hertzsch (August 2024)

10 von 5 Sternen. Vertrauensvoll, emphatisch, nicht abgehoben, sehr nahbar und professionell. Faire Preise. Absolute Empfehlung. Zukünftig keine andere Anwältin mehr, Team Böckl!

Sabine Feiler (Mai 2024)

So eine Top Anwältin muss man erstmal finden, die einem bei jeder Frage hilft. Einfach top, kann ich echt weiterempfehlen 👌

karoline thorwart (Januar 2024)

§ Häufige Fragen zu Strafverteidigung und Ermittlungsverfahren in Gera

Ein Ermittlungsverfahren ist eine belastende Situation. Als Ihre Strafverteidigerin in Gera stehe ich Ihnen zur Seite, wahre Ihre Rechte gegenüber den Behörden und sorge für eine diskrete, effektive Verteidigung.

Ich habe eine Vorladung von der Polizei erhalten – muss ich dort erscheinen?

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei zur Vernehmung zu folgen. Ich rate dringend dazu, den Termin abzusagen und zunächst über mich Akteneinsicht zu beantragen, bevor Sie eine Aussage machen.

Was soll ich tun, wenn eine Hausdurchsuchung bei mir stattfindet?

Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und kontaktieren Sie mich umgehend. Mein Rat: Machen Sie keine Angaben zur Sache – Schweigen ist in dieser Phase Ihr wichtigstes Recht.

Ab wann brauche ich einen Anwalt im Strafverfahren?

Idealerweise so früh wie möglich – am besten schon im Ermittlungsverfahren. Je früher ich eingreifen kann, desto größer sind die Chancen, das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung oder durch eine Einstellung zu beenden.

Was kostet eine Strafverteidigung in Gera?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Falles und können über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder eine Honorarvereinbarung abgerechnet werden. In bestimmten Fällen ist die Bestellung als Pflichtverteidigerin möglich, bei der der Staat die Kosten zunächst übernimmt.

Wann habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Ein Anspruch auf notwendige Verteidigung besteht z. B. bei schweren Tatvorwürfen (Verbrechen), wenn Ihnen eine Freiheitsstrafe droht oder Sie sich in Untersuchungshaft befinden. Ich prüfe gerne für Sie, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung in Gera vorliegen.

Was passiert, wenn ich einen Strafbefehl erhalten habe?

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil ohne Verhandlung. Sie haben zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Nach einem Einspruch können wir die Akte prüfen und oft eine mildere Regelung oder eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Kann ein Strafverfahren ohne Gerichtstermin eingestellt werden?

Ja, das ist das Ziel vieler Verteidigungsstrategien. Durch eine fundierte Schutzschrift nach der Akteneinsicht kann die Staatsanwaltschaft oft überzeugt werden, das Verfahren (ggf. gegen eine Auflage) einzustellen, was Ihnen eine öffentliche Verhandlung erspart.

Was ist der Unterschied zwischen einer Beschuldigtenvernehmung und einer Zeugenaussage?

Als Beschuldigter dürfen Sie schweigen und müssen sich nicht selbst belasten. Als Zeuge sind Sie (vor Staatsanwaltschaft und Gericht) zur Aussage verpflichtet, es sei denn, Sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht (z. B. bei Verwandten).

Wie läuft ein Strafprozess beim Amtsgericht oder Landgericht Gera ab?

Nach Verlesung der Anklage erfolgt die Vernehmung zur Person und zur Sache. Als Ihre Verteidigerin achte ich streng darauf, dass die Strafprozessordnung (StPO) eingehalten wird und präsentiere die für Sie entlastenden Beweise und Argumente.

Bekomme ich einen Eintrag ins Führungszeugnis?

Nicht jede Verurteilung landet im privaten Führungszeugnis. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten werden dort in der Regel nicht aufgenommen, sofern keine weiteren Einträge vorhanden sind.

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